Fragen & Antworten rund um´s Thema Psychotherapie

Müssen meine Eltern wissen, dass ich in Therapie gehe, was macht man dort eigentlich und wann ist es sinnvoll, einen Therapeuten zu kontaktieren? Diese und andere Fragen werden dir hier beantwortet. Solltest du noch etwas anderes wissen wollen, kannst du mir gerne schreiben oder mich anrufen. Hier findest du meine Kontaktdaten.

FAQ zum Thema Psychotherapie für Jugendliche
 (Quelle: https://www.psyonline.at/faq-psychotherapie-fuer-jugendliche)

Psychotherapie kann dich bei vielen Themen unterstützen:

  • Wenn du dich mit dir selbst nicht wohl fühlst oder dich nicht leiden kannst
  • Wenn du oft traurig oder wütend bist
  • Wenn du dich oft einsam und/oder von allen alleingelassen fühlst
  • Wenn du oft Gedanken hast, die du niemandem sagen willst (z.B. Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Gedanken an den Tod und ans Sterben, wenn du „Stimmen hörst“ …)
  • Wenn du dich ständig überfordert fühlst und in der Früh gar nicht mehr aufstehen magst
  • Wenn du nicht mehr gut schlafen kannst oder Alpträume hast
  • Wenn bestimmte Situationen in dir starke Angstgefühle und Herzklopfen auslösen
  • Wenn du Probleme mit Gleichaltrigen / SchulkollegInnen hast, z.B. wenn du gemobbt wirst
  • Wenn du dich vor der Schule fürchtest oder sonst irgendwelche Ängste hast, die dich belasten (z.B. Angst vor engen Räumen oder großen Plätzen)
  • Wenn du oft Schmerzen hast, die keine körperliche Ursache haben (z.B. Bauchweh)
  • Wenn du mit deiner Sexualität nicht klarkommst
  • Wenn du dich ritzt oder schneidest oder dir sonst auf eine Art bewusst selbst weh tust
  • Wenn du dir viele Gedanken ums Essen oder Nicht-Essen machst und eventuell eine Essstörung hast (z.B. Anorexie/Magersucht, Bulimie/Ess-Brechsucht, Binge-Eating…)
  • Wenn du oft Alkohol trinkst oder Drogen nimmst, oder ständig etwas Neues kaufen musst, damit du dich gut fühlst
  • Wenn sich deine Eltern scheiden lassen oder trennen und du darunter leidest
  • Wenn aus deiner Familie jemand gestorben ist und du das schwer verkraftest
  • Wenn du geschlagen wirst, wenn du sexuell missbraucht wurdest oder erlebt hast, dass jemand deine intimsten Grenzen missachtet
  • Wenn du einfach das Gefühl hast, dass du jemanden zum Reden brauchst
     

Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob Psychotherapie eine für dich passende Hilfe ist, dann ruf am besten die Hotline von „Rat-auf-Draht“ (https://www.rataufdraht.at) an. Unter der Telefonnummer 147 (ohne Vorwahl) erreichst du dort rund um die Uhr kompetente ExpertInnen, die dir sicher weiterhelfen können.

In einer Psychotherapie geht es darum, dass du ausdrückst, was dich belastet und beschäftigt.
Das kann durch Gespräche sein, muss aber nicht. Auch Zeichnen, Malen, Schreiben oder das Nachstellen mit Spielfiguren sind Möglichkeiten dafür. Einige psychotherapeutische Richtungen integrieren grundsätzlich auch Rollenspiele oder andere kreative Techniken in die Therapie.

Ja. Jede/r PsychotherapeutIn hat eine sogenannte Aufklärungs- und Auskunftspflicht.
Das bedeutet, er/sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, dir (sofern du 14 Jahre oder älter bist) bzw. deinen Erziehungsberechtigten (wenn du noch unter 14 bist) alle notwendigen Informationen über die geplante Therapie (Art, Umfang, Kosten) zu geben.

Das kommt darauf auf, was du mit deinem/r PsychotherapeutIn vereinbart hast!
Häufig finden Psychotherapiestunden einmal in der Woche statt, das kann aber je nach Methode und Problemlage variieren. Es kann auch sein, dass die Häufigkeit gegen Ende der Therapie abnimmt. Grundsätzlich gilt: Eine gewisse Regelmäßigkeit und nicht allzu große Abstände zwischen den Sitzungen erhöhen in der Regel den Therapieerfolg.

Natürlich kannst du das, wenn du z.B. krank bist.
Dann ist es aber wichtig, den/die PsychotherapeutIn möglichst früh anzurufen und den Termin abzusagen! Denn viele PsychotherapeutInnen haben mittlerweile eine „Absageregelung“.
Das heißt, dass man – wenn man nicht kommt oder zu kurzfristig absagt – die Therapiestunde trotzdem bezahlen muss. Ob das dein/e PsychotherapeutIn so handhabt und wie kurzfristig du absagen kannst, ohne die Stunde zu bezahlen, solltest du am besten am Anfang der Therapie klären.

Sobald du als Jugendliche/r vor dem Gesetz als „einsichts- und urteilsfähig“ giltst,
kannst du selbst über eine Psychotherapie entscheiden.
Das ist normalerweise ab einem Alter von 14 Jahren der Fall.

  • Bist du also 14 Jahre alt (oder älter), dann kannst du selbst bestimmen, ob du eine Psychotherapie beginnst.
  • Bist du unter 14 Jahre alt, dann wird deine Einsichts- und Urteilsfähigkeit im Zweifelsfall vom Gesetz her NICHT angenommen. Dann treffen deine Eltern / Erziehungsberechtigten die Entscheidung für oder gegen deine psychotherapeutische Behandlung.
     

In Einzelfällen kann ein Psychotherapeut/eine Psychotherapeutin aber auch einem jüngeren Jugendlichen (unter 14 Jahre) Einsichts- und Urteilsfähigkeit bescheinigen bzw. einem älteren diese aberkennen – das hängt von der Gesamtsituation, dem Gesundheitszustand, der geistigen Reife des Jugendlichen usw. ab. Einsichts- und Urteilsfähigkeit bedeutet, dass du den Grund, die Bedeutung und die Tragweite deiner psychotherapeutischen Behandlung einsehen und verstehen kannst und nach dieser Einsicht deinen Willen bestimmen kannst. Das ist z.B. nicht der Fall bei schwerer geistiger Behinderung.

Nein, sofern nicht dein Leben oder deine Gesundheit stark bedroht sind. Dass deine Eltern eine Psychotherapie für richtig halten, genügt nicht. Freiwilligkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Psychotherapie.

Das hängt davon ab, wie alt du bist:

  • Bist du 14 Jahre alt (oder älter), dann giltst du vor dem Gesetz als „einsichts- und urteilsfähig“ und kannst selbst entscheiden, dass du eine Psychotherapie beginnen möchtest.
  • Bist du unter 14 Jahre alt, dann treffen in der Regel deine Eltern / Erziehungsberechtigten die Entscheidung für oder gegen eine Psychotherapie. Nur im Einzelfall kann dir der/die  PsychotherapeutIn schon unter 14 Jahren bescheinigen, dass du „einsichts- und urteilsfähig“ bist. Diese Beurteilung hängt z.B. von deiner geistigen Reife, deinem Gesundheitszustand und der Gesamtsituation ab.
     

Wenn deine beiden Eltern erziehungsberechtigt sind, genügt es übrigens,
wenn ein Elternteil mit der Psychotherapie einverstanden ist! Einsichts- und Urteilsfähigkeit bedeutet, dass du den Grund, die Bedeutung und die Tragweite deiner psychotherapeutischen Behandlung einsehen und verstehen kannst und nach dieser Einsicht deinen Willen bestimmen kannst. Das ist z.B. nicht der Fall bei schwerer geistiger Behinderung.

Ja, das hängt aber von deinem Alter ab:

  • Ab 14 Jahren brauchst du die Zustimmung deiner Eltern vom Gesetz her nicht mehr.
  • Bist du unter 14 Jahre alt, dann treffen in der Regel deine Eltern / Erziehungsberechtigten die Entscheidung für oder gegen deine psychotherapeutische Behandlung. Nur in Einzelfällen kann ein Psychotherapeut/eine Psychotherapeutin dir die notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit bescheinigen.
     

Achtung: Wenn die Therapie von der Krankenkassa übernommen wird, wird sie auf der Leistungsabrechnung der Krankenkassa aufgeführt. Das ist dann auch deinen Eltern bekannt, wenn du bei ihnen mitversichert bist.

Nein. Wenn du das nicht willst, dann darf der/die PsychotherapeutIn deinen Eltern nichts über die Inhalte deiner Therapie sagen, auch nicht, wenn du z.B. Drogen nimmst. Alle PsychotherapeutInnen unterliegen per Gesetz der Verschwiegenheitspflicht. Das ist wichtig, damit du dich deinem/deiner PsychotherapeutIn auch wirklich anvertrauen kannst.
Sollte der/die PsychotherapeutIn mit deinen Eltern (oder z.B. einer LehrerIn) sprechen wollen, dann braucht er/sie dafür dein Einverständnis. Außerdem hast du das Recht zu erfahren, worüber mit der jeweiligen Person gesprochen wurde.

Nur in einer akuten Notsituation, wenn dein Leben oder deine Gesundheit in Gefahr sind,
muss der/die PsychotherapeutIn von der Verschwiegenheitspflicht ablassen.
Dies ist z.B. der Fall, wenn du mit Selbstmord drohst.

Nur wenn dein/e PsychotherapeutIn den begründeten Verdacht hat, dass du misshandelt, gequält, vernachlässigt oder missbraucht wirst, dann muss er/sie das an entsprechende Stellen (z.B. Kinder- und Jugendhilfeträger / Jugendamt) weiterleiten. Wenn durch die Psychotherapie deine weitere Gefährdung verhindert werden kann, ist das hingegen nicht notwendig.

Nein, nicht unbedingt. Wenn du allerdings möchtest, dass die Krankenkassa die Kosten bzw. einen Teil der Kosten für deine Therapie übernimmt, dann brauchst du eine ärztliche Bestätigung darüber, dass es für deine seelischen Probleme keine körperliche Ursache gibt. Diese Bestätigung bekommst du von deinem Hausarzt/deiner Hausärztin oder einem/einer anderen praktischen Arzt/Ärztin. Für das Erstgespräch ist noch keine ärztliche Bestätigung notwendig! Du solltest dir diese Bestätigung aber möglichst rasch organisieren,
weil du sie bereits in der 2. Therapiestunde brauchst!

Das kann man so nicht konkret sagen, denn die Tarife für Psychotherapie sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von €20,- (z.B. „Sozialtarif“) bis €100,- pro Stunde (Einzelsitzung zu 50 Minuten). Manche PsychotherapeutInnen bieten neben ihren normalen Tarifen auch niedrigere Tarife („Sozialtarife“) für finanziell benachteiligte Menschen an oder haben kostengünstigere Therapieplätze für Jugendliche. In manchen öffentlichen Einrichtungen gibt es auch kostenlose Therapieplätze.

Für die Finanzierung deiner Psychotherapie gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Deine Eltern / Erziehungsberechtigten übernehmen die Kosten. Wenn du das Honorar für deine Therapie nicht aufbringen kannst, dann müssen deine gesetzlichen Vertreter das übernehmen. Einen Teil der Therapiekosten können sich deine Eltern/Erziehungsberechtigten dann von der Krankenkasse zurückholen.
  • Du bringst das Geld selbst auf und holst es dir teilweise oder ganz von der Krankenkassa zurück (Achtung: Dann erfahren deine Eltern aber auf jeden Fall, dass du Psychotherapie machst!). Informationen über die Höhe des Kostenzuschusses deiner Krankenkasse bekommst du bei der Krankenkasse deiner Eltern/jenes Elternteils, bei dem du mitversichert bist.
  • Du findest jemand anderen in deiner Familie oder deinem Umfeld, der die Kosten für deine Therapie für dich übernimmt.
  • Du suchst dir einen kostenlosen Therapieplatz. Dafür könntest du z.B. bei folgenden Einrichtungen nachfragen:
    https://www.jugendberatung.at/psychotherapeutische-versorgungsvereine
    https://www.jugendberatung.at/psychotherapeutische-vertragsinstitute

Damit deine Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Therapie rückerstattet oder die ganzen Kosten dafür übernimmt, ist es notwendig, dass du vorab zum/zur HausärztIn bzw. ÄrztIn für Allgemeinmedizin gehst. Mit der ärztlichen Bestätigung, die du dort erhältst, kannst du dich dann bei deiner Krankenkasse und bei deinem/deiner PsychotherapeutIn genauer über die weiteren Schritte erkundigen. Für das psychotherapeutische Erstgespräch brauchst du diese ärztliche Bestätigung noch nicht (spätestens aber vor der zweiten Therapiesitzung).

  • Hat ein/e PsychotherapeutIn einen „Kassenvertrag“ mit deiner Krankenkasse, kannst du dort einfach mit deiner e-Card hingehen. Die Kosten für die Therapie werden dann von deiner Krankenkasse übernommen. Das scheint auf der Leistungsabrechnung der Krankenkasse auf und ist somit dann auch deinen Eltern bekannt, wenn du bei diesen mitversichert bist.

  • Hat der/die PsychotherapeutIn keinen Kassenvertrag, dann kann man es so machen wie bei einem ärztlichen „Wahlarzt“: Zuerst bezahlt man die Kosten für die Therapie selbst und dann reicht man die Rechnung bei der Krankenkasse ein und erhält einen gewissen Betrag zurück

  • Wenn du es dir leisten kannst, dann kannst du dich auch dafür entscheiden, deine Therapie komplett selbst (privat) zu bezahlen. Dann erfahren sowohl deine Krankenkasse als auch deine Eltern nichts davon. Manche PsychotherapeutInnen haben einkommensabhängige Tarife („Sozialtarife“) oder generell günstigere Tarife für Jugendliche. Ein Nachfragen lohnt sich oft! Das Erstgespräch kostet bei PsychotherapeutInnen manchmal gar nichts, aber informier dich lieber vorher darüber.

Die Höhe des Kostenzuschusses zu einer Psychotherapie ist von den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der von uns recherchierten Zuschüsse der einzelnen Krankenkassen findest du hier:
https://www.jugendberatung.at/contents/7437/ueberblick-kosten-der-psychotherapie (Stand: Februar 2020)

Bitte ruf in akuten Krisen, wenn dir alles zu viel wird oder wenn du nicht mehr leben willst, DIREKT eine der nachfolgenden Nummern an. Die Teams von Rat auf Draht und vom Kindernotruf sind rund um die Uhr für dich da!
Rat auf Draht / Notrufnummer 147 (ohne Vorwahl)
www.rataufdraht.at

Kindernotruf / Hotline 0800 567 567
www.kindernotruf.at

In Wien kannst du dich auch direkt an Die Boje wenden:
Die Boje – Ambulatorium für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Krisensituationen
1170 Wien, Hernalser Hauptstraße 15 (im Hof links)
Telefon: (01) 406 66 02
http://www.die-boje.at

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